Sitzung: 22.10.2024 GR/10/2024
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Anwesend: 19
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2025 den Hebesatz
1.
für
die Grundsteuer A auf 500 % und
2. für die Grundsteuer B auf 500 %
festzusetzen.