Beschluss: Zur Kenntnis genommen

BGM Herr Haux berichtet, dass der Landkreis zuständig für die weiterführenden Schulen ist.

Die Gemeinde Krailling hatte einen Antrag auf eine Neuregelung der Kostenverteilung für weiterführende Schulen gestellt, da von hier bisher 10 % selbst getragen werden müssen. Diesen Antrag hat der Landkreis abgelehnt.